Donnerstag, 23. Februar 2012

Warum Freiheit? - Beuystag


Gestern beim "Beuystag" während der "Citizen Art Days" im Berliner "Freien Museum" blieb als Frage oder Bemerkung stehen, dass es verwunderlich und beachtlich wäre, wie sich der Freiheitsgedanke trotz aller Repressionen immer weiter verbreiten konnte.

Freiheit ist m.E. kein Konzept.
Nicht die Idee von Freiheit verleiht der Freiheit Kraft. 
Freiheit gehört zum Leben.
Das Leben braucht Freiraum, damit es sich entfalten kann.
Leben findet von Natur aus grundsätzlich in Freiheit statt.

Freiheit ist eine Grundvoraussetzung der Lebens und nichts, was der menschliche Geist erfunden hätte.
Wo Freiheit fehlt, wird ganz natürlich das Sehnen nach Freiheit wach.
Denn die Sehnsucht nach Freiheit zählt wie alles Sehnen zu unseren archaischen Orientierungen und tiefen Lebenskräften, die zu unserer angeborenen tierischen Natur gehören.
Das letztlich unauslöschbare tiefe innere Sehnen verleiht der Idee von Freiheit Kraft.

Damit stehen wir nicht allein. Alle Tiere wollen frei sein, um ihren Lebensimpulsen ungehindert folgen zu können. In der freien Entfaltung und der lebensbezogenen Anpassung im Sinne eines freien Zusammenspiels zwischen innen und außen liegt der eigentliche Lebenswert von Freiheit. 
Die Idee jedoch, auch von eigenen Lebensimpulsen unbeeinflusst frei zu sein, ist rein menschliche geistige Egozentrik, die ihrerseits zum lebensfernen Herrschaftsdenken gehört, das die Menschen von der Bejahung und Entfaltung ihrer Lebenskräfte entfremdet hat.

Ein geistiges Ideal von Freiheit brauchen wir allenfalls dazu, um uns gedanklich gegen Herrschaftskonzepte zu wehren, auf deren Grundlage man Jahrtausende lang den Menschen die freie Entfaltung verweigert hat. 
Wenn wir den Freiheitsgedanken lieben, hängt dies aber vom tiefen Sehnen in uns ab.
Wo es Raum gibt, in sich selbst hinein zu spüren und die eigenen alten Herrschaftsüberzeugungen den Kontakt nach innen nicht verwehren, wird man angesichts äußerer Begrenzung stets die Sehnsucht nach Freiheit spüren.

Gelungene äußere Befreiung geht jedoch nicht automatisch mit inneren Freiheit einher.
Die äußeren Freiräume sind heutzutage in der Regel sogar weiter, als es die inneren geistigen Räume sind. Menschen sind nämlich innerlich längst nicht frei, solange sie an eigenen Überzeugungen hängen. Feste Überzeugungen schränken, selbst wenn man sich freiwillig damit identifiziert, die eigene Wahrnehmung und das eigene Denken ein und legen den Menschen Zwänge auf.
Im Sinne innerer Befreiung kommt es darauf an, sich von allen festen Überzeugungen und allen Muss-Gedanken zu befreien, sich stattdessen mit offenem Geist zu einem freien Leben zu bekennen, sensibel nach innen zu spüren, die eigenen tiefen Lebensimpulse wahrzunehmen und der eigenen inneren Natur wieder vertrauen zu lernen. 

Spürend, was uns wirklich gut tut, werden wir innerlich vom Herrschaftsdenken frei und sind auch dann erst fähig, zum eigenen Wohle entscheiden zu können.
Und dies ist wiederum die Voraussetzung dafür, dass man sich auch zum Wohle anderer Lebewesen verhalten kann.

Montag, 13. Februar 2012

FREIHEITSTAG - geistige Freiheit ehren

Auch diesen Vorschlag habe ich zum Zukunftsdialog gepostet:

Ich habe heute das erste Mal vom Darwintag gehört.

Mir gefällt die Idee dahinter, doch möchte ich keinen Personenkult um Darwin unterstützen und spreche mich daher für einen FREIHEITSTAG als allgemeinen Feiertag aus, um geistige Freiheit zu ehren.

1. Geistige Freiheit ist in einer modernen Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Sie erlaubt es, mit allen Sinnen offen und mit der Realität verbunden zu sein.
Dies ist in Hinsicht auf eigenverantwortliche Entscheidungen sehr wichtig.

2. Geistige Freiheit ist Voraussetzung für naturwissenschaftliche Erkenntnisse, für technischen Fortschritt, für unsere Wirtschaftskraft und unseren gesellschaftlichen Wohlstand. – Ohne die naturwissenschaftlichen Errungenschaften könnten übrigens, den natürlichen Voraussetzungen entsprechend, nur ein Bruchteil der Menschen auf dieser Erde leben und wir in unseren Breiten nicht über den Winter kommen.

3. Die uns zur Verfügung stehenden enormen Potenzen brauchen kritische Korrektive, um auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen und ihnen möglichst schnell entgegensteuern zu können. Auch hierzu das geistige Freiheit unerlässlich.

4. Tragfähige Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit setzen neben Realitätssinn auch Kreativität voraus.
Geistige Freiheit und Kreativität gehören wie zwei Schwestern zusammen.

5. Geistige Freiheit im Sinne eigener geistiger Offenheit und Weite ist nicht zuletzt eine elementare Voraussetzung für Verständigung und Frieden.


Hier können Sie bis 15. April 2012 zustimmen, wenn Sie möchten.


drei kleine Videos bei MEMORO Projekt

Bei MEMORO Projekt, der "Bank der Erinnerungen" sind drei kleine Videos über mich eingefügt:

anschauen

Donnerstag, 9. Februar 2012

Freitod

Diesen Vorschlag habe ich zum Zukunftsdialog der Bundesregierung gepostet:

Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod gehört zum Menschenrecht auf Leben.

Jeder Mensch sollte das uneingeschränkte Recht erhalten, sich frei zum Freitod zu entscheiden. Ohne Androhung von Strafe und ohne ihn dabei unterstützende Menschen strafrechtlich zu gefährden.

Denn ohne das Recht auf einen selbstbestimmten Tod gibt es auch kein Recht auf selbstbestimmtes Leben. Dann ist das Leben nur Pflicht. Dann sind wir zum Leben gezwungen.

Das Verbot des Freitods gehört ebenso wie der Terminus "Selbstmord" zur Leibeigenschaft und zum Obrigkeitsstaat, weil man damit das eigene Leben zum Eigentum des Staates, eines Gottes oder eines anderen Herrn erklärt.

Erst das Recht auf Freitod macht uns Menschen wirklich frei.
Niemand hat daher ein legitimes Recht, über mögliche Gründe zu urteilen.
Schon das Einfordern von Gutachten stellt eine menschliche Erniedrigung dar.

Es sollte die deutsche Rechtsprechung dahin gehend verändert werden, dass jedem Menschen prinzipiell das Recht auf Freitod zugestanden wird.
Wer eine entsprechende Absicht innerhalb von zwei Wochen dreimal unter Zeugen amtlich äußert, sollte auf eigenen Wunsch ärztliche Unterstützung für einen menschenwürdigen Abschied erhalten.
Der Staat seinerseits darf unter keinen Umständen über Leben oder Tod entscheiden.
Angesichts einer unheilbaren Krankheit sollte der Freitod versicherungsrechtlich als normaler Todesfall gelten.

Offizielle Erlaubnis zum Freitod hilft, dass Menschen sich frühzeitig outen. Man kann lebensberatend wirken und Selbsttötungen vor Zügen u.ä. mit der Gefährdung unbeteiligter Menschen vermeiden.


Hier können Sie bis 15. April 2012 zustimmen, wenn Sie möchten.