Donnerstag, 9. Februar 2012

Freitod

Diesen Vorschlag habe ich zum Zukunftsdialog der Bundesregierung gepostet:

Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod gehört zum Menschenrecht auf Leben.

Jeder Mensch sollte das uneingeschränkte Recht erhalten, sich frei zum Freitod zu entscheiden. Ohne Androhung von Strafe und ohne ihn dabei unterstützende Menschen strafrechtlich zu gefährden.

Denn ohne das Recht auf einen selbstbestimmten Tod gibt es auch kein Recht auf selbstbestimmtes Leben. Dann ist das Leben nur Pflicht. Dann sind wir zum Leben gezwungen.

Das Verbot des Freitods gehört ebenso wie der Terminus "Selbstmord" zur Leibeigenschaft und zum Obrigkeitsstaat, weil man damit das eigene Leben zum Eigentum des Staates, eines Gottes oder eines anderen Herrn erklärt.

Erst das Recht auf Freitod macht uns Menschen wirklich frei.
Niemand hat daher ein legitimes Recht, über mögliche Gründe zu urteilen.
Schon das Einfordern von Gutachten stellt eine menschliche Erniedrigung dar.

Es sollte die deutsche Rechtsprechung dahin gehend verändert werden, dass jedem Menschen prinzipiell das Recht auf Freitod zugestanden wird.
Wer eine entsprechende Absicht innerhalb von zwei Wochen dreimal unter Zeugen amtlich äußert, sollte auf eigenen Wunsch ärztliche Unterstützung für einen menschenwürdigen Abschied erhalten.
Der Staat seinerseits darf unter keinen Umständen über Leben oder Tod entscheiden.
Angesichts einer unheilbaren Krankheit sollte der Freitod versicherungsrechtlich als normaler Todesfall gelten.

Offizielle Erlaubnis zum Freitod hilft, dass Menschen sich frühzeitig outen. Man kann lebensberatend wirken und Selbsttötungen vor Zügen u.ä. mit der Gefährdung unbeteiligter Menschen vermeiden.


Hier können Sie bis 15. April 2012 zustimmen, wenn Sie möchten.